HDE mahnt zu verhältnismäßigem und praxistauglichem Recht auf Reparatur
Der im EU-Parlament zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat heute seinen Bericht zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission für ein sogenanntes Recht auf Reparatur angenommen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt davor, die praktische Umsetzbarkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Handelsunternehmen sollten nicht mit Herstellerpflichten belegt werden. Ziel der Kommission ist es, dass im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mehr Produkte repariert werden sollen und dass Verbraucherinnen und Verbrauchern auch danach einfachere sowie kostengünstigere Optionen zur Reparatur zur Verfügung stehen. Dies soll unter anderem durch Reparaturverpflichtungen für die Anbieter erreicht werden. Der Bericht des Ausschusses sieht eine Vielzahl von Änderungen an dem Vorschlag vor.
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