Automobilhersteller in die Pflicht nehmen

Ein Kommentar von Michael Reink, Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik Handelsverband Deutschland

Endlich kommt die lang erhoffte Ankündigung des Staats an die Autofahrer, dass die Automobilhersteller nun durch "Hardware-Nachrüstungen" in die Pflicht genommen werden. Einschänkend wird betont, dass Nachrüstungen nur dort stattfinden sollen, "wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist".

Dass eine Nachrüstung "technisch" Sinn machen muss ist nachvollziehbar. Doch was bedeutet "wirtschaftlich möglich" und für wen gilt das? Eine Nachrüstung dürfte für die Fahrzeugherrsteller wirtschaftlich immer unrentierlich sein. Oder soll dies bedeuten, dass es für die Nutzer der Fahrzeuge (u.a. Kunden und Einzelhändler) wirtschaftlich vertretbar sein soll. Diese Frage stellt sich jedoch erst, wenn die Nutzer an den Kosten beteiligt werden sollen. Das ist dann wohl kaum ein "in die Pflicht nehmen" der Fahrzeughersteller.

Doch der Bundesverkehrsminister liefert gleich die Lösung: Die Nutzer können doch ein neues schadstoffärmeres Fahrzeug kaufen. Dabei unnterstützen die Fahrzeughersteller die Nutzer mit dem Ankauf der von ihnen eigens "manipulierten Fahrzeuge". Vor einiger Zeit nannte sich dies "Abwrackprämie" und war eine Konjunkturspritze für die Fahrzeughersteller. "Der Staat ist kein Autohändler" - ja, aber deren Interessen sind offensichtlich höher zu gewichten als die Interessen der getäuschten Nutzer.

Ergo: Eine rasch wirkende und scharfe Maßnahme um die Einfahrverbote zu vermeiden darf keine wirtschaftlichen Erwägungen in Hinblick auf die Fahrzeughersteller beinhalten und letztendlich auch noch für den Täuschenden konjunkturfördernd wirken. Das ist unredlich und ein Schlag ins Gesicht der Nutzer.