Mindestlohn

 

Der HDE begrüßt die Anhebung und die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob. Damit wird eine seit Langem geäußerte Forderung des HDE umgesetzt. Dabei muss es aber auch bleiben. Die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns unmittelbar durch den Gesetzgeber auf 12 Euro brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 lehnt der HDE entschieden ab, da dieses Vorgehen einen in der Höhe rein politisch motivierten gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland etabliert und zudem tief in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreift. Ebenso strikt abzulehnen ist die geplante Umverteilung der Beitragslast zu Lasten der Arbeitgeber beim Midijob. Den unverhältnismäßigen Oppositionsantrag der Fraktion DIE LINKE lehnt der HDE ab.

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