Kommission legt Strafe gegen Mastercard fest

Am 22. Januar 2019 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass gegen Mastercard eine Strafe in Höhe von 570 Millionen Euro verhängt wurde. In einer Presseerklärung wird ausgeführt, dass die Strafe darauf zurückzuführen sei, dass Mastercard - noch vor Inkrafttreten der Interbankenentgeltverordnung die Entgelte bei grenzüberschreitendem Acquiring rechtswidrig festgelegt hatte.

Damit sei der Wettbewerb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft behindert worden, Händler konnten nicht Acquirer in anderen Ländern beauftragen, um damit die im eigenen Land üblichen Interbankenentgelten zu umgehen.
Mastercard hatte festgelegt, dass ausländische Acquirer immer diejenigen Interbankenentgelte zahlen mussten, die im Land des Händlers gelten und nicht die, die im Herkunftsland der Bank galten. Damit seien auch den Verbrauchern Nachteile entstanden, da die höheren Entgelte auf die Preise umgelegt werden mussten.
Die Strafe gilt für die Zeit vor der Wirksamkeit der Interbankenentgeltverordnung ab Dezember 2015. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Interbankenentgelte zu großen Teilen einem einheitlichen Deckel unterzogen, Mastercard passte seine Regularien an.
In der Pressemeldung ist weiterhin zu lesen, dass die Ermittlungen zu grenzüberschreitenden Interbankenentgelten außerhalb der EU weiter andauern. Hier geht es darum, dass außerhalb der EU ausgegebene Zahlungskarten weiterhin mit einem erhöhten Interbankenentgelt in ungedeckelter Höhe versehen sein können.
Hierzu wird derzeit bei der Kommission über ein Angebot von Mastercard und Visa entschieden, diese grenzüberschreitenden Interbankenentgelte (mit Ausnahme von Card-not-present-Transaktionen und Commercial cards) ebenfalls auf 0,2 Prozent für Debitkarten und 0,3 Prozent für Kreditkarten zu senken. Ein Ergebnis liegt bislang nicht vor.

Informationen zu Schadenersatzklagen

Bemerkenswert ist der Hinweis der Kommission in der Pressemeldung auf mögliche Schadenersatzklagen. Insofern seien Beschlüsse der Kommission ein bindender Nachweis dafür, dass ein Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Die Kommission verweist auf eine Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen, die es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher mache, Schadensersatz zu erhalten und empfiehlt einen Link zu einem Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs.

Link zur Pressemeldung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-582_de.htm

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