Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

 Zu dem am 15.05.2019 beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht besser bekämpft werden soll, hat der HDE eine Stellungnahme vorgelegt.

Der HDE bewertet die Tatsache, dass die Bundesregierung nach einer über zehnjährigen Debatte endlich umfassende und geeignete Lösungsvorschläge zur Begrenzung des verbreiteten Abmahnmissbrauchs vorgelegt hat, sehr positiv. Die geplanten gesetzlichen Änderungen gehen nach Auffassung des HDE vollumfänglich in die richtige Richtung. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs wird dementsprechend uneingeschränkt begrüßt. Vorgeschlagene werden lediglich noch einige wenige und geringfügige, häufig eher rechtstechnische bzw. deklaratorische Modifikationen, um die Zielerreichung des Gesetzgebers noch besser zu gewährleisten.

Besonders wichtig ist dem HDE, dass Aufwendungsersatzansprüche für Mitbewerber bei einer Abmahnung wegen Verstößen gegen die Vorgaben der DSGVO unabhängig von der Größe des abgemahnten Unternehmens gesetzlich ausgeschlossen werden. Eine Klarstellung, dass Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht bei Verstößen gegen die DSGVO nicht in Betracht kommen, weil es sich bei den Datenschutzbestimmungen nicht um Marktverhaltensregeln handelt, wäre sogar nach unserer Auffassung noch wünschenswerter.

Der HDE regt zudem an, die Wirksamkeit des Gesetzes nach fünf Jahren zu evaluieren und ggf. fortbestehende praktische Defizite mit einer weiteren Novelle zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Gesetzgeber sich nicht im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens entscheidet, Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO von vornherein auszuschließen.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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