Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Der Handelsverband Deutschland hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht Stellung genommen, den das BMJV vor Kurzem vorgelegt hat. Der HDE sieht den Entwurf sehr kritisch und lehnt Vorschriften, die Einzelhändler beim Einzug ausstehender Forderungen belasten würden, ab.

Der Handelsverband Deutschland hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht Stellung genommen, den das BMJV vor Kurzem vorgelegt hat. Der HDE sieht den Entwurf sehr kritisch und lehnt Vorschriften, die Einzelhändler beim Einzug ausstehender Forderungen belasten würden, ab.

  • Der HDE lehnt die Reduzierung der Gebühren für die Einziehung einer unbestrittenen Forderung auf ca. die Hälfte des heutigen Betrages. Es besteht nicht nur die Gefahr, dass insbesondere bei kleinen Forderungen ein wirtschaftlicher außergerichtlicher Forderungseinzug für Händler nicht mehr möglich ist. Es besteht auch das Risiko, dass die Reduzierung der Gebühren letztlich negative mittelbare Folgen für die Verbraucher hat.
  • Gleichzeitig würde durch die Einführung eines verpflichtenden Hinweises auf die Kostenfolgen des Zahlungsverzuges das Risiko für Händler, trotz eines bestehenden Zahlungsanspruchs und mehrfacher Mahnung auf den Kosten des Forderungseinzugs insgesamt sitzen zu bleiben, unverhältnismäßig erhöht. Auch diese Regelung lehnen wir daher ab. Sollte entgegen der Auffassung des HDE an der Hinweisobliegenheit festgehalten werden, sollte dieser Hinweis zumindest auch bereits in den AGB enthalten sein können.

Bereits in unserer Stellungnahme zu den Eckpunkten des BMJV zum Schutz vor Kostenfallen hatten wir darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Durchsetzung von Forderungen für den Einzelhandel von großer Bedeutung ist. Diese wird durch die vorgeschlagenen Regelungen unseres Erachtens nach gefährdet.

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