HDE legt Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Unternehmensstrafrecht vor

Zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Unternehmensstrafrecht („Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“, vgl. Anhang) hat der HDE die beigefügte Stellungnahme vorgelegt.

Mit der Stellungnahme wird deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf in die völlig falsche Richtung geht. Er kriminalisiert Unternehmen pauschal und verstößt an entscheidenden Stellen gegen rechtsstaatliche Grundsätze wie das Verschuldensprinzip und den Bestimmtheitsgrundsatz. Die Neuregelung ist auch nicht erforderlich. Das bereits bestehende Sanktionsinstrumentarium im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Gewerberecht reicht aus.

Im Hinblick auf die Beschlusslage des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020, nach der wegen der aktuellen Krise Belastungen der Wirtschaft durch neue Gesetzgebungsvorhaben vermieden werden sollen, muss der Gesetzentwurf nach Auffassung des HDE vollständig zurückgezogen oder zumindest zurückgestellt werden, bis die Unternehmen die Folgen der aktuellen Covid-19-Krise überstanden haben.

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