HDE legt Stellungnahme zur Regierungsentwurf eines GWB-Digitalisierungsgesetzes vor

Anlässlich des bevorstehenden Beginns des parlamentarischen Verfahrens hat der HDE den zuständigen Mitgliedern des Bundestags die Stellungnahme des Einzelhandels zum GWB-Digitalisierungsgesetz (10. GWB-Novelle) übersandt.

In der Stellungnahme stellt der HDE grundsätzlich in Frage, ob über die bereits mit der 9. GWB-Novelle 2017 erfolgte Anpassung des Kartellrechts an die Herausforderungen der Digitalisierung hinaus zum jetzigen Zeitpunkt weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind. Schutzlücken sind nämlich nach Auffassung des Einzelhandels auch mit Blick auf die Digitalisierung nicht zu erkennen. Der HDE vertritt daher die Auffassung, dass zunächst die Wirksamkeit der letzten gesetzlichen Änderungen nach hinreichenden praktischen Erfahrungen, z. B. im Jahr 2022, evaluiert werden sollte. Positiv bewertet der HDE die Entscheidung des Gesetzgebers, sich mit der vorliegenden Novelle auf „maßvolle“ gesetzliche Änderungen zu beschränken. Konkret schlägt der HDE darüber hinaus vor, die geplanten Änderungen in der Missbrauchsaufsicht entsprechend der gesetzgeberischen Intention auf reine Digitalunternehmen ohne physische Infrastruktur zu beschränken. Die geplante Einbeziehung von Großunternehmen in den Schutzbereich der Missbrauchsaufsicht bei relativer Marktmacht wird entschieden abgelehnt, weil damit die Gefahr weiterer Einschränkungen der Vertragsgestaltungsfreiheit, Überregulierungen, daraus resultierenden Effizienzverlusten und Wettbewerbsbeschränkungen verbunden sind.

Die detaillierte Position des HDE kann der beigefügten Stellungnahme entnommen werden.

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