HDE legt dem Bundestag eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts vor

Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft („Unternehmensstrafrecht“) steht nach dem Abschluss des ersten Durchgangs im Bundesrat die erste Lesung im Bundestag bevor. Der HDE hat den zuständigen Bundestagsabgeordneten daher eine Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf übersandt.

In der Stellungnahme kritisiert der HDE, dass Unternehmen durch das Gesetz in inakzeptabler Weise pauschal unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden sollen. Die geplanten Regeln verstoßen zum Teil gegen das Verschuldensprinzip und den Bestimmtheitsgrundsatz. Das neues Gesetz zur Sanktionierung von Unternehmen ist außerdem nicht erforderlich, da die Sanktionsmöglichkeiten nach dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Gewerberecht ausreichen. Soweit der Gesetzgeber eine effizientere Sanktionierung gewährleisten will, kann er dies nach Auffassung des HDE durch eine verbesserte Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden gewährleisten.

Im Ergebnis setzt sich der HDE dafür ein, den Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen, zumindest aber umfassend zu überarbeiten.

Die detaillierte Position des HDE zu dem Gesetzgebungsvorhaben kann der beigefügten Stellungnahme entnommen werden.

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