BSI stellt neue Anforderungen an die Anwendungsumgebung beim Betrieb einer cloud-basierten TSE

Die Laufzeit des ersten Zertifikates für eine Cloud-Lösung ist befristet bis zum 31. Januar 2021, so dass zu Beginn des nächsten Jahres eine Rezertifizierung erforderlich ist. Allerdings beabsichtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) BSI an eine Zertifizierung einer cloud-basierten TSE Lösung besondere Anforderungen an die Anwenderumgebung zu stellen. Von diesen Anforderungen werden alle Hersteller einer cloud-basierten TSE betroffen sein.

Die Laufzeit des ersten Zertifikates für eine Cloud-Lösung ist befristet bis zum 31. Januar 2021, so dass zu Beginn des nächsten Jahres eine Rezertifizierung erforderlich ist. Allerdings beabsichtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) BSI an eine Zertifizierung einer cloud-basierten TSE Lösung besondere Anforderungen an die Anwenderumgebung zu stellen. Von diesen Anforderungen werden alle Hersteller einer cloud-basierten TSE betroffen sein.

Der Handelsverband informiert deshalb gemeinsam mit den anderen betroffenen Verbänden über diese Entwicklung. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, welche konkreten Auswirkungen die neuen Anforderungen des BSI haben werden. Unternehmen, die beabsichtigen, eine cloud-basierte TSE einzusetzen, sollten sich deshalb unverzüglich an ihre Kassen(system)anbieter oder TSE-Hersteller wenden.

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