Stellungnahme des HDE zur Anzeigeverordnung


Der HDE hat eine Stellungnahme zum Entwurf des BMEL für eine 23. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (sog. Anzeigeverordnung) vorgelegt. Mit der Verordnung sollen u.a. Einzelhändler, die Lebensmittelbedarfsgegenstände verkaufen, verpflichtet werden, sich bei der zuständigen Landesbehörde zu registrieren und dabei auch die im Sortiment befindlichen Materialgruppen nach Anhang I der Bedarfsgegenständeverordnung anzugeben. Die Angaben müssen danach bei Änderungen innerhalb eines Monats aktualisiert werden.

Der HDE lehnt die Anzeigepflicht für Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände vertreiben, entschieden ab. Diese würde zu einem dauerhaften enormen Bürokratieaufwand bei Behörden und Unternehmen führen, dem kein hinreichender Nutzen gegenüberstünde. Alle Argumente, die gegen die Anzeigepflicht sprechen, finden Sie in der Stellungnahme des HDE.

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