Neue Sorgfaltsverpflichtungen für Online-Händler ab dem 1.7.2023

Betreiber von Online-Marktplätzen in Deutschland sind im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß ElektroG ab dem 1. Juli 2023 verpflichtet zu überprüfen, ob Verkaufspartner Ihre EPR-Verpflichtungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) einhalten.

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Fällen, in denen Hersteller, die im Ausland saßen und über elektronische Marktplätze Elektro- und Elektronikgeräte nach Deutschland vertrieben, die Anforderungen des ElektroG mit Blick auf die Registrierung und Rücknahme von Elektroaltgeräten nicht nachkamen. Ordnungsgemäß agierende Hersteller trugen auf diese Weise zusätzliche (finanzielle) Lasten hinsichtlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten entsprechender Trittbrettfahrer. Insbesondere bei Herstellern, deren Sitz außerhalb der EU lag, griff der Vollzug nicht. Daher sollen zukünftig Betreiber von elektronischen Marktplätzen und auch Fulfilment-Dienstleister, die das Inverkehrbringen der Elektro- und Elektronikgeräte von nicht registrierten Herstellern erst ermöglichen, in die Pflicht genommen werden. Durch die Neuregelungen ab dem 1. Juli 2023 wird sichergestellt, dass sowohl elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister wie auch die Vertreiber einen Beitrag dazu leisten, dass nur solche Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, deren Hersteller oder Bevollmächtigte sich an die nationalen Registrierungsvorgaben halten.

Um die Stichtagsregelungen pünktlich einhalten und umsetzen zu können, sollten Marktplatzbetreiber und Fulfilment-Dienstleister ihre Verkaufspartner im Vorfeld auf die neuen Regelungen hinweisen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf: https://www.elektrogesetz.de/elektrogesetz-was-sich-ab-2023-aendert/