Allgemeine Informationen zu den Tarifverträgen des Einzelhandels

Tarifverträge des Einzelhandels

Der HDE ist als Zusammenschluss seiner Landesverbände Spitzenorganisation i. S. des Tarifvertragsgesetzes. Die Tarifverträge des Einzelhandels werden auf Landesebene abgeschlossen.

Dem Tarifpolitischen Ausschuss als Organ des HDE obliegt die Aufgabe, die Tarifverhandlungen vorzubereiten, zu koordinieren und die dazu erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

Zurzeit sind noch drei Tarifverträge im deutschen Einzelhandel allgemeinverbindlich (Stand 1. Oktober 2021). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht vierteljährlich ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Das Verzeichnis ist im Internet unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/tarifvertraege.html im Pfad: Arbeit > Arbeitsrecht > Tarifverträge > Übersicht Tarifverträge > Verzeichnis: "Allgemeinverbindliche Tarifverträge" abrufbar.

Die Tarifverträge schreiben Mindestarbeitsbedingungen fest, die einzelvertraglich nur zu Gunsten des Beschäftigten abgeändert werden dürfen. Die Manteltarifverträge enthalten u. a. Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Abschluss des Arbeitsverhältnisses,
  • Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit,
  • Teilzeitarbeit,
  • seit dem 1.11.1996 überwiegend auch Regelungen zur Abendöffnung und verlängerten Samstagsöffnung,
  • Urlaub und
  • Kündigung.