HDE-Positionspapier zum EU-Vertragsrecht im Online-Handel

Die Europäische Kommission hatte am 9. Dezember 2015 zwei Vorschläge für EU-Richtlinien zur Harmonisierung einzelner Aspekte des Vertragsrechts im Online-Handel in Bezug auf (1) den Vertrieb von Sachgütern und (2) die Bereitstellung digitaler Inhalte präsentiert.

Die Vorschläge sind der erste Schritt zur Umsetzung der im Mai 2015 präsentierten „Strategie für einen digitalen EU-Binnenmarkt“ und sollen den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU vorantreiben. Durch angeglichene Regeln und Rechtssicherheit soll es Unternehmen erleichtert werden grenzüberschreitend zu verkaufen, um so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Im Bereich der digitalen Inhalte soll ein Vakuum gefüllt und dem Entstehen national divergierender Regelungen zuvorgekommen werden, da diese zumeist noch nicht existieren. Die neuen Vorschriften tangieren überwiegend den Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG).

Beide Richtlinienvorschläge umfassen etwa 20 Artikel, ergänzt durch jeweils mehr als 40 Erwägungsgründe. Damit ist diese Initiative deutlich gezielter und reduzierter ausgestaltet, als der frühere Vorschlag zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEK), der vergangenes Jahr auf Grund einer Blockade durch die Mitgliedstaaten zurückgezogen wurde. Zudem ist die Idee eines optionalen Instrumentes, das parallel neben den nationalen Rechtsregimen existiert, vollständig verworfen worden.

Der HDE sieht zahlreiche Aspekte der beiden Richtlinienvorschläge sehr kritisch und hat dazu nun ein Positionspapier vorgelegt.

Anhänge herunterladen