Jugendschutz - Im Zweifel generelle Ausweiskontrolle

 

Der Einzelhandel und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben eine Vereinbarung geschlossen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Das erklären heute in Berlin die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, und der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser.

Neu sind als zentrale Maßnahmen die im Zweifelsfall generelle Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testkäufe mit Volljährigen. Der Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes sieht noch weitere Elemente vor, wie z.B. eine verbesserte Ausbildung des Verkaufspersonals, Schulungen sowie Kundeninformationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unterstützt durch Kassenwarnsysteme und durch Kontrollen von Verstößen.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Ich freue mich, dass der Einzelhandel meiner Empfehlung gefolgt ist und generell den Ausweis kontrolliert. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland. Damit wird es Jugendlichen erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Das Verkaufspersonal wird bei der Einhaltung des Jugendschutzes unterstützt. Ich bin sicher, dass auch die Kunden dies begrüßen werden, selbst wenn es dann an der Kasse mal etwas länger dauern sollte."

Der Handels-Präsident bekräftigt, dass Jugendschutz für den Einzelhandel von großer Bedeutung sei. „Deshalb wird der Handel zukünftig interne Testkäufe durchführen. Dabei werden volljährige Testkäufer eingesetzt“, kündigt HDE-Präsident Sanktjohanser an. Diese Testkäufe würden dazu dienen, die Mitarbeiter weiter für das Thema Jugendschutz und ihre eigene wichtige Rolle dabei zu sensibilisieren. Die Mitarbeiter in den 90.000 Lebensmittelgeschäften in Deutschland sollen künftig noch besser bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden. „Wenn eine Kassiererin auch nur den allerleisesten Zweifel daran hat, dass ein Kunde alt genug ist, um Alkohol zu kaufen, heißt es: Kein Alkohol ohne Ausweis. Die Devise lautet, besser, dreimal zu oft nach dem Ausweis fragen, als einmal zu wenig“, sagt Sanktjohanser. Darüber hinaus setze der Einzelhandel weiterhin auf die Schulung der Mitarbeiter und moderne Kassenwarnsysteme, die die Kassiererin mit einem akustischen Signal auf Artikel, die dem Jugendschutz unterliegen, hinweisen. „Aufklärung und Kontrolle funktionieren besser als Verkaufsverbote“, zeigt sich der HDE-Präsident mit Blick auf das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg überzeugt. Sinnvoller und erfolgreicher als Verkaufsverbote sei eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes: „Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz müssen schnell und wirksam geahndet werden“, fordert Sanktjohanser von den Landesregierungen. Aber auch Familien und Schulen sowie alle, die alkoholische Getränke anbieten, müssten ihrer Verantwortung entsprechend handeln. Das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen könne nur gemeinsam von Eltern, Schulen, Politik und Wirtschaft gelöst werden. Der Einzelhandel trage hierzu seinen Teil bei.

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