Nur begrenzte Münzgeldannahme

Münzgeld

Was viele nicht wissen: Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel.
Niemand, das heißt auch die Einzelhandelsunternehmen nicht, ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen (Artikel 11 der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro, EU-Amtsblatt L139 vom 11. Mai 1998). Diese Regelung ist in allen Ländern der europäischen Währungsunion gültig.