Städtebauliche Wirkungsweise § 11 Abs. 3 BauNOV

Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2013 zu § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine
Entschließung gefasst (Bundestagsdrucksache 17/13281) und die Bundesregierung aufgefordert, in einer Stu-
die zu prüfen


„1. ob und inwieweit sich die Struktur des Einzelhandels, insbesondere mit Blick auf die Versorgung der
Bevölkerung in Städten und ländlichen Räumen mit den Waren des täglichen Bedarfs, durch das geltende
Baurecht nachteilig entwickelt hat;
2. ob und inwieweit die geltende Regelung die Förderung der Innenentwicklung in den Städten und Ge-
meinden behindert oder in sonstiger Weise nachteilige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung
hat;
3. ob und inwieweit sich daraus ein Änderungsbedarf in § 11 Absatz 3 BauNVO ergibt, insbesondere mit
Blick auf die Regelvermutung und die vorgeschriebene Geschossflächengröße.“
Die Studie ist nach öffentlicher Ausschreibung an das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) vergeben wor-
den.

Die Studie liegt nun vor, die Stellungnahme des HDE hierzu finden Sie hier:

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