Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zur Reform der Investmentbesteuerung

Am 1. September 2015 haben die acht Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft  zum Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung gegenüber dem Bundesfinanzministerium Stellung genommen.

Die Verbände weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die vorgesehene Steuerbefreiung auf Fondsebene (Publikums-Fonds) sich nicht nur auf gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Anleger sowie auf Anleger der sogenannten Riester- und Rürup-Renten beschränken darf. Notwendig ist, dass auch die Einkünfte von Publikum-Fonds auf Antrag steuerbefreit sind, soweit die Anteile von Anlegern der betrieblichen Altersvorsorge gehalten werden.

Dazu zählen sowohl die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge als auch Arbeitgeber, die unmittelbar und ausschließlich zur Abdeckung ihrer betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtungen in Publikumsfonds investieren. Gleiches muss auch gelten, soweit die Anteile von steuerbefreiten Körperschaften (z. B. Versorgungswerken, Berufsverbänden) gehalten werden. Bei Spezialinvestmentfonds ist die Regelung überschießend und schädlich, welche die indirekte Beteiligung einer natürlichen Person über eine Personengesellschaft ausschließt. Damit bestünde für Personenunternehmen keine Möglichkeit mehr, in Spezialinvestmentfonds zu investieren - auch nicht für die betriebliche Altersvorsorge.

Die vorgesehene Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen lehnen die Verbände ab. Von der Besteuerung wäre unter anderem die Altersvorsorge in den Unternehmen betroffen, da ein erheblicher Anteil des für die Altersvorsorge vorgesehenen (Deckungs-)Vermögens in Aktien in Streubesitz investiert ist. Gegen die Besteuerung spricht, dass es durch die nachgelagerte Besteuerung beim Rentenempfänger zu einer systemwidrigen und verfassungsrechtlich zweifelhaften Doppelbesteuerung kommen würde.

 Jochen Bohne

Tel 030 72625043

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