Anhörung zum Abfallpaket im Europaparlament

Am 22. Januar 2015 veranstaltete der Umweltausschuss (ENVI) des Europaparlaments eine öffentliche Anhörung zum sogenannten Abfallpaket. Die EU-Kommission hatte Ende 2014 angekündigt, dass sie ihren Richtlinienvorschlag zurückziehen und bis Ende 2015 überarbeiten will.

Unmittelbar vor der Anhörung gab es einen Austausch mit Kai Falkenberg, dem Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission.

Im Rahmen der Anhörung erläuterte Falkenberg, dass die Kommission bereits im Februar 2015 die formellen Schritte zum Rückzug des Richtlinienvorschlags durchführen wird. Beamte der Generaldirektion Umwelt haben bereits mit der Vorbereitung eines verbesserten Vorschlags begonnen, der „umfassend und ehrgeizig“ ausfallen soll. Der überarbeitete Richtlinienvorschlag soll laut Arbeitsplan der Kommission vor Ende 2015 vorgelegt werden. Falkenberg deutete an, dass der neue Vorschlag mehr konkrete Vorgaben zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen haben wird. Außerdem möchte die Kommission sicherstellen, dass in Zukunft ausreichend Bedarf für Sekundärrohstoffe besteht. Vorgaben zur Verwendung von recycelten Rohstoffen oder zur Wiederverwertbarkeit könnten in bestehende Instrumente wie Ökodesign oder das EU-Umweltzeichen integriert werden.

Die Abgeordneten des EP-Umweltausschusses äußerten ihre Enttäuschung über und Unverständnis für die Entscheidung der Kommission, das Paket zurückzuziehen. Verbesserungen an Gesetzesvorschlägen könnten auch im Rahmen des legislativen Prozesses vorgenommen werden, das sei Aufgabe der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments. Der Rückzug des Abfallpakets durch die Kommission stelle lediglich ein politisches Manöver dar, das wertvolle Zeit verschwenden würde. Bemerkenswert war, dass die Kritik von Abgeordneten aller Fraktionen geteilt wurde.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung kamen verschiedene betroffene Stakeholder zu Wort und konnten den Abgeordneten aufzeigen, wo ihrer Meinung nach Handlungsbedarf bzgl. der Weiterentwicklung der europäischen Entsorgungswirtschaft besteht.

  • Der Vertreter der Entsorgungswirtschaft begrüßte den Richtlinienvorschlag der Kommission, forderte jedoch auch, dass Investitionen in die Entsorgungsinfrastruktur besser gesteuert werden müssten. Häufig seien Strukturfonds für den Ausbau von Deponien missbraucht worden. Hierfür bedürfe es eines europäischen „Abfallwirtschaftsplans“. Um das Recycling von Wertstoffen wie Kunststoff merklich zu verbessern bedarf es außerdem einer überregionalen Verzahnung der Abfallerfassung und –verwertung. Kommunale und private Akteure sollten verstärkt zusammenarbeiten. Außerdem machte er sich für die haushaltsnahe Trennung und Sammlung von Siedlungsabfällen stark.
  • Der Vertreter der Umwelt-NGO EEB forderte, dass Stoffkreisläufe möglichst lokal beschränkt sein sollten. Außerdem sollte das Produktdesign per Gesetz im Hinblick auf das Recycling optimiert werden.
  • Die kommunalen Abfallunternehmen forderten realistische und erreichbare Recyclingziele, wobei die Qualität der Sekundärrohstoffe Priorität haben sollte. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass ein Deponieverbot nur schrittweise eingeführt werden sollte, um Mitgliedstaaten mit weniger fortschrittlicher Infrastruktur nicht zu überfordern.
  • Für die europäische Verpackungswirtschaft stehen drei Punkte im Fokus: realistische Recyclingziele auf Grundlage einheitlicher Berechnungsmethoden; die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung; und der Schutz des EU-Binnenmarkts. Systeme der Herstellerverantwortung sollten EU-weiten Mindestanforderungen folgen. Gleichzeitig muss allen Akteuren klar sein, wann wessen Verantwortung beginnt bzw. endet. Den Vorschlag der Kommission, alle Entsorgungskosten beim Erzeuger abzuladen, findet die Verpackungsindustrie nicht zielführend.

Die Präsentationen der verschiedenen Redner finden Sie anbei.

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