Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Referentenentwurf des BMF zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Am 25. April 2016 hat der HDE gemeinsam mit fünf weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen abgegeben.

Wesentlicher Inhalt des Mitte März 2016 vorgelegten Entwurfs ist die Einführung eines technischen Manipulationsschutzes für elektronische Registrierkassen. Der Referentenentwurf sieht hierzu vor, dass Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen. Die technische Sicherheitseinrichtung soll aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle für die Standardisierung der Daten zur Übergabe an die Finanzverwaltung bestehen. Durch das vorgesehene Sicherheitsmodul sollen die einzelnen Buchungen protokolliert werden. Die Komponenten der technischen Sicherheitseinrichtung sind vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu zertifizieren.

Die Verbände weisen darauf hin, dass die Maßnahmen zu Kostenbelastungen führen, und zwar insbesondere auch für die steuerehrlichen Unternehmen. Die Verhältnismäßigkeit muss daher unbedingt gewahrt werden. Richtig und wichtig ist daher, Unternehmen mit sicheren Systemen auszunehmen. Positiv ist, dass das BMF offenbar ebenfalls Ausnahmen für geboten hält. Die Aussagen hierzu sind im Entwurf allerdings zu vage.

Die Verbände sehen in der vom BMF angedachten Technologieoffenheit den richtigen Ansatz, warnen aber vor Zertifizierungsbürokratie und fordern ausreichende Übergangsfristen. Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe bedürfen weiterer Klarstellung und machen eine abschließende Bewertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unmöglich.

Der Gesetzgeber sollte die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei Einsatz einer manipulationsfreien Kasse ausdrücklich anerkennen. Wenn die Unternehmens schon ihre Kassensysteme aufrüsten müssen, sollte ihnen zumindest Rechtssicherheit und somit Schutz vor Aufgriffen durch die Finanzverwaltung gewährt werden. Zudem sollten Belastungen durch Investitionszuschüsse abgefedert werden.

Kontakt:

Jochen Bohne

Tel 030 72625043

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