Grenzen für Autohandel fallen

In zwei Jahren endet die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Autohandel. Danach können die Automobilhersteller nicht mehr bestimmen wie viele Händler in welchen Regionen ihre Autos verkaufen können.

Für den Einzelhandel ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten z.B. im Bereich der sogenannten Aktionswaren. Inwiefern sich daraus neue städtebauliche Missstände in Form von erhöhten Leerständen durch aufgegebene Autohäuser ergeben, bleibt abzuwarten.Mehr unter focus.de:

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http://www.focus.de/auto/neuheiten/autohandel-die-grosse-freiheit_aid_184329.html