Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zu manipulationsfreien Registrierkassen

Im Vorfeld der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (17. Oktober 2016) haben der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Stellung genommen.

Die Wirtschaftsverbände begrüßen die Initiative zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit Registrierkassen, kritisieren aber die Belastungen der Steuerehrlichen. Sie plädieren dafür, Unternehmen von Aufrüstungsverpflichtungen auszunehmen, bei denen von vornherein kein fiskalisches Risiko besteht. Außerdem kritisieren sie die im Gesetzentwurf enthaltenen Verschärfungen der Aufzeichnungspflichten. Zusätzliche Anforderungen, die sich aus den Vorschlägen des Bundesrats ergeben, insbesondere die vom Bundesrat geforderte Verkürzung der Übergangsfristen, lehnen sie mit Nachdruck ab.

Hintergrund:

1.    Regierungsentwurf vom 13. Juli 2016

Am 13. Juli 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Danach sollen künftig elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden. Für die Einzelhändler bedeutet dies, dass Registrierkassen nachgerüstet werden müssen. Die Umsetzung der technologischen Vorgaben will der Gesetzgeber den Kassenherstellern überlassen.

Die neuen Regelungen sollen nach dem Entwurf ab 2020 gelten. Für moderne Registrierkassen, die den aktuellen Anforderungen an die dauerhafte Speicherung der Einzeldaten bereits entsprechen, wurde eine gesonderte Übergangsregelung in den Entwurf aufgenommen. Solche Kassen sollen danach bis Ende 2022 weiterbenutzt werden dürfen, wenn sie nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung aufgerüstet werden können.

2.    Stellungnahme des Bundesrats vom 23. September 2016

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2016 für die alternative Einführung eines Sicherungskonzepts auf der Basis von Signaturerstellungseinheiten ausgesprochen. Ferner plädiert der Bundesrat für eine Belegerteilungspflicht und eine zentrale Registrierung der Sicherheitskomponenten. Die Belege sollten ein einfach überprüfbares Merkmal enthalten. Außerdem verlangen die Länder eine Verkürzung der Übergangsfristen.

3.    Gegenäußerung der Bundesregierung vom 12. Oktober 2016

In ihrer Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme stellt die Bundesregierung klar, dass sie eine generelle Belegausgabepflicht nicht unterstützt. Sie werde aber prüfen, ob die Nichterfassung von Umsätzen durch eine Belegausgabepflicht für den Fall des nicht kollusiven Zusammenwirkens von Unternehmer und Kunden verhindert werden kann. Bei einer Belegausgabepflicht wären eindeutige Qualitätsanforderungen für den Beleg notwendig, um eine allgemeine Prüfung eines Belegs zu ermöglichen.

Eine zentrale Registrierung der Sicherheitseinrichtungen bei einer zentralen Stelle lehnt die Bundesregierung zwar ab. Allerdings solle der Hersteller einer technischen Sicherheitseinrichtung ein Konzept entwickeln, das die eindeutige Zuordnung von personalisierten technischen Sicherheitseinrichtungen und Steuerpflichten erlaubt. Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen hinsichtlich der von ihm verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme prüfen.

Die Bundesregierung will außerdem den Vorschlag des Bundesrats prüfen, die Neuregelungen einheitlich ab 2020 anzuwenden und die erweiterte Übergangsfrist bis Ende 2022 aus dem Regierungsentwurf zu streichen.

Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern

Tel.: 030 726250-43
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