Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zur Aufteilung in steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitslohn im Lohnsteuerabzugsverfahren bei Auslandseinsätzen der Mitarbeiter

Sind Mitarbeiter teilweise im Inland und Ausland tätig, muss im Lohnsteuerabzugsverfahren geprüft werden, inwieweit der Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei zu stellen ist.

Ggf. muss der Arbeitslohn in einen steuerpflichtigen und in einen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freizustellenden Teil aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt nach der Zahl der Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, die der Arbeitnehmer im Ausland gearbeitet hat. Für den Arbeitgeber ergibt sich das Problem, dass er zum Zeitpunkt der Lohnsteuererhebung die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr nur durch eine Prognose ermitteln kann, da sich das Verhältnis der Arbeitstage durch spontane Änderungen der Urlaubsplanung oder Krankheitstage ändert.

In einem Entwurfsschreiben hat das Bundesfinanzministerium konkretisierende Regelungen für die Aufteilung in steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitslohn niedergelegt. Die Wirtschaftsverbände haben am 7. Oktober 2016 zu diesem Entwurf Stellung genommen. Sie begrüßen zwar die vorgesehene Vereinfachungsregelung, wonach die Aufteilung im Zeitpunkt der monatlichen Lohnsteuererhebung auf Basis einer Prognose erfolgen darf. Mehrmalige rückwirkende Korrekturen von monatlichen Lohnabrechnungen bei Veränderungen der Anzahl der Arbeitstage können so unterbleiben. Allerdings kritisieren sie, dass am Jahresende eine Überprüfung der Prognose und ggf. eine Korrektur erfolgen muss. Der Entwurf des BMF ist daher nicht praxistauglich.

Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern

Tel.: 030 726250-43
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