Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Entwurf des BMF-Anwendungsschreibens zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36 a EStG

Im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) wurden mit der „45-Tage-Regelung“ zur Verhinderung von sog. Cum/Cum-Geschäften zusätzliche Voraussetzungen für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen geschaffen.

Nach der „45-Tage-Regelung“ ist eine Anrechnung davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die betreffenden Aktien oder Genussscheine für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen um den Ausschüttungsstichtag herum als wirtschaftlicher Eigentümer hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt.

Das Bundesfinanzministerium hat im Oktober 2016 den mittlerweile 2. Entwurf eines Anwendungsschreibens veröffentlicht. Zu dem Entwurf haben die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft am 11. November 2016 Stellung genommen. Die Verbände begrüßen einige Verbesserungen des ersten Entwurfs vom Juli 2016, sehen aber weiterhin Klärungsbedarf.

Kontakt:
Jochen Bohne

Abteilung Steuern

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