HDE lehnt Unternehmensstrafrecht ab

Der HDE lehnt die vom Land Nordrhein-Westfalen geplante Schaffung eines speziellen Unternehmensstrafrechts ab. Der nordrhein-westfälische Justizminister hatte im Herbst 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der zwischenzeitlich auch in der Justizministerkonferenz beraten wurde.

Der HDE hat sich daraufhin aktiv an der Erarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände BDA und BDI beteiligt. Die Stellungnahme wurde vor wenigen Tagen dem Bundesjustizminister, den Justizministern der Länder und den rechtspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen übersandt.

In der Stellungnahme wird deutlich gemacht, dass keine Notwendigkeit besteht, ein spezielles Unternehmensstrafrecht zu schaffen. Die bestehenden Instrumente des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts reichen aus und bieten Möglichkeiten zur scharfen Sanktion bei Rechtsverstößen. Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf wird von uns darüber hinaus auch deshalb abgelehnt, weil er zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthält und damit im sensiblen strafrechtlichen Bereich für erhebliche Rechtsunsicherheiten sorgen würde. Die geplante Einführung der Unternehmensauflösung als Sanktion bei Rechtsverstößen halten wir für völlig inakzeptabel, weil diese Maßnahme auch unbeteiligte Dritte, wie z.B. Arbeitnehmer, treffen würde.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie nachfolgend.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder

Tel.  030-726250-46
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