Irrtümer in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Im Rahmen der politischen Debatte in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie und dem hierzu vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf besteht mitunter Unkenntnis im Hinblick auf die bestehende Rechtslage und die realistischen Auswirkungen einer vom HDE befürworteten Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben.

Teilweise werden von einzelnen Akteuren auch kaum vertretbare Rechtsauffassungen verbreitet und praktische Folgen in Aussicht gestellt, die einer Prüfung nicht standhalten und sich daher bei näherer Betrachtung als unbegründet erweisen.

Der HDE möchte einen Beitrag zur Versachlichung der politischen Debatte leisten und verbreitete Irrtümer und Falschmeldungen ausräumen. Hierzu hat der HDE ein Papier erstellt, welches sich mit acht populären Irrtümern inhaltlich auseinandersetzt.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder

Tel. 030-726250-46
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