HDE-Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherrechtlichen Vorschriften des Datenschutzrechts

Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes vorgelegt. Kern des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches im Unterlassungsklagegesetz für Verstöße gegen „Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten“, § 2 Nr. 11 UKlaG-E.

Der HDE hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme abgegeben.

Rückfragen bitte an:
RA Georg Grünhoff

Tel. 030-726250-38
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