Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Regierungsentwurf einer Kassensicherungsverordnung

 

Der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft haben zum Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr Stellung genommen.

Die Verordnung regelt, für welche Geräte die Ende 2016 vom Gesetzgeber beschlossenen Manipulationsschutzvorgaben gelten sollen. Außerdem enthält sie Konkretisierungen im Hinblick auf die Ausgestaltung des technischen Manipulationsschutzes und zu den Anforderungen an den Kassenbon.

Der Verbände haben in ihrem Schreiben an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags noch weiteren Klärungsbedarf angemahnt, u. a. zur gebotenen Einschränkung des Verkaufsverbots für Kassensysteme, die die gesetzlichen Vorgaben an den Manipulationsschutz nicht erfüllen. Eine Einschränkung ist im Hinblick auf solche Steuerpflichtige geboten, die per Erleichterungsbewilligung nach § 148 Abgabenordnung von den Vorgaben an den Manipulationsschutz (teilweise) befreit werden.

Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern

Tel.: 030 726250-43
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