HDE-Stellungnahme zum Verwertungsgesellschaftengesetz

 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem u.a. das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) novelliert werden soll (vgl. Anhang). Mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz wird der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort etc. festgelegt.

Zu dem Gesetzentwurf hat der HDE dem BMJV eine Stellungnahme übersandt (vgl. Anhang). Der HDE fordert den Gesetzgeber auf, das laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um dringend gebotene Änderungen des VGG vorzunehmen und damit die Waffengleichheit zwischen Nutzern und Verwertungsgesellschaften wieder herzustellen. Auf diese Weise soll auch der faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften stärker als bisher Rechnung getragen werden.

 Im Einzelnen regt der HDE in seiner Stellungnahme insbesondere die folgenden Modifikationen an:

  • Verpflichtung der Verwertungsgesellschaften zum Abschluss eines Gesamtvertrags unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nutzervereinigung.
  • Pflicht der Verwertungsgesellschaften zur Aufstellung eines gemeinsamen Tarifs.
  • Mehr Transparenz für die Tarifverhandlungen durch erweiterte Informationspflichten der Verwertungsgesellschaften.
  • Beseitigung des bestehenden Diskriminierungspotentials der Verwertungsgesellschaften gegenüber den Nutzern bei der Aufstellung der Tarife.
  • Vermeidung unverhältnismäßiger Liquiditätsverluste bei den Nutzern in Zusammenhang mit dem Streit über die Angemessenheit eines Tarifs.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

Dr. Peter Schröder

Tel. 030 72625046

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