Stellungnahme zum Kulturgutschutzgesetz

Am 15.9.2015 wurde der Referentenentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes veröffentlicht. Der HDE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Nach Ansicht des HDE bedarf der Entwurf insgesamt einer Überarbeitung. Angesichts einer Richtlinienumsetzungsfrist bis zum 31.12.2015 hat der  HDE angeregt, die Regelungen hierzu, die weitgehend unproblematisch sind, von den anderen Gesetzesteilen abzutrennen, um Zeit für eine ausführliche Diskussion der vielen zu berücksichtigenden Aspekte im Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen.

Nach Auffassung des HDE ist der generelle Genehmigungsvorbehalt für Ausfuhren jeglichen Kulturguts oberhalb der Wert- und Altersgrenzen nicht mit Art. 36 AEUV vereinbar. Gegenüber der vorgesehenen massiven Ausweitung des Genehmigungserfordernisses bei der Ausfuhr von Kulturgut wäre die Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechts unter vielen Gesichtspunkten vorzugswürdig.

Besonders problematisch sind zudem die – selbst in den Begriffsbestimmungen – viel zu weiten und unkonkreten Bestimmungen, die in vielen Fällen zur Unverhältnismäßigkeit des Gesetzes führen. Der Handel mit Kulturgut wird nach Ansicht des HDE durch das Gesetzgebungsvorhaben in existenzgefährdender Weise bedroht und damit der Kunst- und Kulturstandort Deutschland nachhaltig geschwächt.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzentwurf trotz der Branchen- und verbandübergreifenden massiven Kritik unverändert vom Kabinett beschlossen werden soll. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.

Georg Grünhoff

Tel. 030 72625038

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