Neues Geldwäschegesetz tritt in Kraft

Das novellierte Geldwäschegesetz ist am 24. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt damit fristgerecht zum 26. Juni 2017 in Kraft.

Das Gesetz kann hier eingesehen werden. Auch Güterhändler sind betroffen und müssen unabhängig vom Betrag Verdachtsmeldungen abgeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handelt.  Nähere Informationen hierzu finden Mitglieder hier (Zugang erforderlich).