Neue technische Vorgaben an girocard-Zahlungsterminals ab Januar 2018

Wissenswertes zum Technischen Anhang 7.1

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) wird zum 1. Januar 2018 den neuen Technischen Anhang in der Version 7.1 für girocard-Zahlungen (ehemals ec-Karte mit PIN-Eingabe) verpflichtend einführen. Der Technische Anhang regelt u. a. die Ausstattung der Terminals für girocard-Zahlungen auf dem deutschen Markt. Die neue Fassung des Technischen Anhangs 7.1 beinhaltet u. a. höhere Sicherheitsstandards und die flächendeckende Notfallverarbeitung. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die neuen Anforderungen im handel umzusetzen.

Der neue Technische Anhang stellt hohe Anforderungen an die Hard- und Software eines Terminals. Daher benötigen Zahlungsverkehrsterminals der neuen Generation für die TA7.1-Konformität ein Softwareupdate. Ältere Geräte müssen allerdings gegebenenfalls durch neue, TA7.1-konforme Geräte ausgetauscht werden, um die Akzeptanz der girocard weiterhin zu ermöglichen.

Die Netzbetreiber werden auf ihre Kunden im Handel zugehen und das Update ankündigen. Händler müssen in den meisten Fällen nichts weiter tun, als den Betrieb des Terminals an dem angekündigten Tag oder der Nacht sicherzustellen. Ggf. entstehen Kosten für das Update, wenn diese in den AGB verabredet sind.

Besitzer älterer Terminals müssen damit rechnen, dass ihr Gerät nicht mehr den Anforderungen genügt und gegen ein neues Terminal ausgetauscht werden muss. Ist dies der Fall, wird der Netzbetreiber ebenfalls den Kunden anschreiben und ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Händler sollten sich das Angebot insbesondere auch im Hinblick auf evtl. neu beginnende Mindestvertragslaufzeiten ansehen und ggf. alternative Angebote mit geringeren Laufzeiten einholen oder anfragen.