Buchungskosten im Girocard-Verfahren und bei elektronischen Lastschriften senken

Neben den Kosten für den Betrieb des Terminals und der Transaktionsabwicklung fallen bei Zahlungen mit der Girocard i.d.R. auch Buchungskosten auf dem Geschäftskonto des Händlers an. Netzbetreiber bieten hier oftmals eine Lösung, um diese Kosten zu minimieren.

Der Betrieb eines Zahlungsterminals ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Zwar wurden in der Vergangenheit auch durch Gesetzesänderungen und wettbewerblichen Klagen, die der HDE vorangetrieben hatte, Verbesserungen in der Kostensituation der Kartenzahlung erreicht. Zu nennen ist hier die Deckelung durch die europäische Verordnung zu Interbankenentgelten und die Verbindlichkeitserklärung des Bundeskartellamtes zur Verhandlung der Autorisierungsentgelte für Girocard Zahlungen. Dennoch ist zu beobachten, dass immer mehr Banken die Möglichkeiten nutzen, um Buchungen auf Geschäftskonten zu bepreisen bzw. die Entgelte zu erhöhen.

So fallen auf einem geschäftlichen Girokonto oft Gebühren für jede einzelne Buchung an. Dabei sind Kosten von 25 Cent je Transaktion keine Seltenheit. Selbst bei Sammelbuchungen wird immer häufiger neben einem zentralen Buchungsposten für jede einzelne Transaktion innerhalb der Sammelbuchung ein Entgelt verlangt, das oft als "Entgelt je Geschäftsvorfall" benannt wird. Hier sind bereits Kosten von 8 Cent bekannt.

Eine Beispielrechnung macht deutlich, welche Kosten hier zusammenkommen:

Angenommen, die Einnahmen an einem Tag über ein Zahlungsterminal betragen 1000 Euro und verteilen sich auf 10 Zahlungen je 100 Euro. Die Überweisung der Tageseinnahme als Sammelbuchung verursacht einen Buchungsposten zu 25 Cent. Hinzu kommen dann für die 10 Einzelposten je Sammelbuchung noch je 8 Cent, also insgesamt 80 Cent. Für diesen Geschäftstag fallen somit Buchungspostenentgelte von 1,05 € an, die von der Hausbank eingefordert werden. Diese Kosten fallen zusätzlich zur monatlichen Terminalmiete und Serviceksoten, den transaktionbsabhängigen Abwicklungsgebühren und den Autorisierungsentgelten an, die vom Netzbetreiber abgerechnet werden.

Was kann man tun?

Inzwischen bieten viele Netzbetreiber eine Dienstleistung an, die die Buchungsgebühren auf dem Geschäftskonto minimiert. Unter dem Namen zentrales Clearing bietet beispielsweise. die VÖB-ZVD, der Partner des HDE mit dem Angebot CashlessPay (www.hde-cashlesspay.de), eine Dienstleistung an, die nur eine Buchung auf dem Händlerkonto auslöst. Dabei werden zunächst die täglichen Transaktionen des Terminals auf einem zentralen Verrechnungskonto gesammelt. Am Tagesende wird dann von dem Konto eine Gutschrift ausgelöst, die auf dem Händlerkonto als eine einzelne Buchung erkannt und bepreist wird (ggf. fällt eine weitere Einzelbuchung an, wenn der Händler zusätzlich ELV-Umsätze erhält). Die Händlerbank hat somit keine Kenntnis über die Zusammensetzung des Betrages und die jeweiligen Transaktionen, die dahinter stehen und kann daher keine Geschäftsvorfälle berechnen. Im Rahmenangebot HDE-Cashlesspay wird diese Dienstleistung kostenlos angeboten. 

Andere Netzbetreiber können diesen Dienst unter abweichenden Namen anbieten. Es empfiehlt sich in jedem Fall, beim Netzbetreiber nachzufragen, wenn die eigene Hausbank die Kosten für einzelne Buchungsposten bzw. Geschäftsvorfälle einführt oder anhebt.