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Beschäftigungsstruktur im Einzelhandel

Beschäftigte im Einzelhandel

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren mehr als 3,17 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt. Das geht aus den offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel ist also auch im Jahr 2022 trotz der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen für die Branche erneut angewachsen und inzwischen auf einem Rekordniveauniveau angekommen. Der Einzelhandel ist damit einer der größten und verlässlichsten Arbeitgeber Deutschlands, der auch in Krisenzeiten sichere Arbeitsplätze bietet.  

Erfreulich ist zudem, dass der Stellenaufbau in der Branche in den letzten Jahren ganz überwiegend im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stattfindet. Zwar verzeichnet die BA 2022 im Vorjahresvergleich hier einen minimalen Rückgang. Im jahresübergreifenden Vergleich zu 2019 ist aber ein deutliches Plus von 40.200 Stellen im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Branche zu verzeichnen. Die Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Einzelhandel liegt damit aktuell sogar wieder deutlich oberhalb des Niveaus vor der Corona-Pandemie. Dies ist eine große und bemerkenswerte unternehmerische Leistung der Handelsunternehmen in Deutschland.

Die Anzahl an Minijobs ist im Vorjahresvergleich erstmals wieder leicht angestiegen, wenngleich der Vergleich zu 2019 belegt, dass die Anzahl an Minijobbern insgesamt in der Branche rückläufig ist. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze bei den Minijobs zukünftig entfalten kann.

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Minijobs: Trotz der jahresübergreifend rückläufigen Tendenz sind Minijobs im Einzelhandel weiter von großer Bedeutung, um etwa Stoßzeiten und Auftragsspitzen abzufedern. Der HDE hat daher die seit vielen Jahren eingeforderte Anhebung und Dynamisierung der Verdienstgrenze bei Minijobs zum 1. Oktober 2022 begrüßt. Minijobs sind aufgrund der zunehmenden Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer durch immer neue (befristete) Teilzeitansprüche zudem ein wichtiges Instrument bei der Füllung der dadurch vermehrt auftretenden Besetzungslücken. Auch bei den Arbeitnehmern sind Minijobs beliebt und werden zumeist ausdrücklich angefragt. Insbesondere von Arbeitnehmern, die diese aufgrund ihrer Lebensumstände (bspw. Studium, Pflege, Kinderbetreuung) bevorzugen oder schlicht um die Rente aufzubessern. Der Vorteil, das Entgelt „brutto für netto“ zu erhalten, ist hier regelmäßig das entscheidende Argument. Oft ist der Minijob auch lediglich die erste Etappe nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit („Brückenfunktion“).

 

Fachkräftelücke im Einzelhandel

Der branchenübergreifende Arbeits- und Fachkräftemangel intensiviert sich von Jahr zu Jahr weiter und schlägt nun auch auf den Einzelhandel durch. Trotz der hohen Gesamtbeschäftigung in der Branche haben Handelsunternehmen im Dezember 2022 zusätzlich rund 50.000 weitere offene Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet. Eine Studie geht aktuell tatsächlich von knapp 120.000 offenen Stellen in der Branche aus (KOFA Kompakt 8/2022).

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Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist damit inzwischen einer der größten Bremsklötze für das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Die Politik muss die zunehmenden Herausforderungen der Unternehmen bei der Stellenbesetzung fortan noch stärker in den Blick nehmen. Es bedarf hierzu vor allem einer konsequenten Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um das inländische Erwerbspotenzial voll auszuschöpfen. Für den Einzelhandel mit einer überwiegend weiblichen Beschäftigung ist es besonders wichtig, dass die flächendeckende Kitabetreuung auch nach 17 Uhr sowie an Samstagen gewährleistet ist. Hinzu kommt eine Ausweitung des Ganztagsschulangebots. Neben der gezielten Weiterbildung sowie einem modernes Zuwanderungsrecht ist zudem eine Reform des Steuerrechts erforderlich. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden soll. Diese Maßnahme ist sinnvoll und kann in der Praxis dazu beitragen, vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.

 

Arbeitszeitvolumen

Von den Beschäftigten im Einzelhandel sind aktuell 38 Prozent in Vollzeit sowie 37 Prozent in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten liegt bei 25 Prozent. Mithin ergibt sich für die Branche insgesamt eine Teilzeitquote von aktuell 62 Prozent.

Auf Arbeitnehmerseite ist neben der geringfügigen Beschäftigung (s.o.) auch die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung (SV-Teilzeit) sehr beliebt. Sie stellt insbesondere für Beschäftigte, die einen Job und die Betreuung von kleinen Kindern oder die Pflege von Angehörigen unter einen Hut bringen müssen, eine sehr gute Beschäftigungsalternative dar. Es ist eine Stärke des Einzelhandels als Arbeitgeber, dass die Branche aufgrund der Ladenöffnungszeiten und der typischerweise hohen Teilzeitquote ein entsprechendes Angebot an Teilzeitjobs machen kann, welches viele Beschäftigte gerne nutzen. Aus Befragungen ergibt sich, dass die große Mehrheit der Beschäftigten mit der eigenen Arbeitszeitgestaltung zufrieden ist. Die vermeintliche „Teilzeitfalle“ lässt sich somit in der Regel nicht belegen.

 

 

 

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Geschlechterverhältnis der Beschäftigten

Von den Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sind 67 Prozent weiblich und 32 Prozent männlich. Damit stellen Frauen mehr als zwei Drittel der Arbeitskräfte im deutschen Einzelhandel.

Trotz aller Appelle zur Veränderung der Geschlechterrollen und einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit tragen in der Praxis immer noch die Frauen die Hauptlast bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen. Die Einzelhandelsbranche ist aufgrund des großen Angebots an Teilzeitarbeit daher für Frauen seit jeher besonders attraktiv. Viele Einzelhandelsunternehmen kümmern sich zudem aktiv darum, wie sie für ihre Beschäftigten Beruf und Familie vereinbaren können. Flexible Arbeitszeitkonzepte stellen einen großen Teil dieser Bemühungen dar.

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Altersstruktur der Beschäftigten

Die Daten zeigen, dass 49 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel unter 40 Jahre alt sind.  Dies liegt unter dem Vergleichswert der Gesamtwirtschaft (43 Prozent) und könnte sich insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel zukünftig für die Branche als vorteilhaft erweisen.

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Einzelhandel ohne Handel mit Kfz und Brennstoffen, Apotheken
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Stichtag: 31.12.2021)

 

Frauen in Führungspositionen

Frauen bekleiden in der Gesamtwirtschaft in Deutschland durchschnittlich 26 Prozent der Jobs auf der ersten Führungsebene. Im Einzelhandel sind es mit 38 Prozent deutlich mehr. Auch auf der zweiten Führungsebene liegt die Branche mit 65 Prozent Frauenanteil deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt (40 Prozent). Der Einzelhandel verfügt traditionell über einen hohen Frauenanteil und bietet Frauen auch eine gute Karriereperspektive.

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Befristete Beschäftigung

Der Anteil der befristet Beschäftigten bewegt sich im Einzelhandel im Bereich des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts. Er beträgt lediglich 6,7 Prozent. Branchenübergreifend liegt der Wert mit 6,6 Prozent nahezu gleich auf. Der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an der Gesamtbeschäftigung in der Branche beträgt 4,9 Prozent, branchenübergreifend liegt der Vergleichswert in Deutschland insgesamt sogar nur bei 3,6 Prozent.

Dies zeigt, dass es für eine Einschränkung der sachgrundlosen Befristung keine Datengrundlage gibt. Hinzu kommt, dass die sachgrundlose Befristung für Arbeitsuchende eine gute Möglichkeit zum Erst- bzw. Wiedereinstieg darstellt. Für Arbeitgeber ist die sachgrundlose Befristung zudem ein wichtiges Instrument für flexible Beschäftigung. Insbesondere in Aufschwungphasen kann die befristete Beschäftigung eine Brückenfunktion in unbefristete Beschäftigung erfüllen.

 

 

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Der Anteil der Befristungen an allen neu eingestellten Beschäftigten lag im Einzelhandel im ersten Halbjahr des Jahres 2021 bei 42 Prozent. Dies klingt zunächst viel, allerdings betrug die Übernahmequote, d.h. der Anteil der befristeten Verträge, die in unbefristete Verträge umgewandelt wurden, im gleichen Zeitraum trotz Pandemie 49 Prozent. Diese Zahl beweist, dass ein befristeter Arbeitsvertrag oftmals den Einstieg in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis darstellt (Brückenfunktion). Im Vergleich liegt der Anteil der befristeten Neueinstellungen in Deutschland insgesamt mit 36 Prozent etwas niedriger als im Einzelhandel. Ein Blick auf die Übernahmequote (Deutschland insgesamt = ca. 40 Prozent) zeigt allerdings, dass im Einzelhandel überdurchschnittlich viele Personen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

 

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Beschäftigtengrößenklassen im Einzelhandel

Für die Einzelhandelsbranche sind kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMUs) mit wenigen Beschäftigten charakteristisch. So bilden die Einzelhandelsunternehmen mit 1-2 Beschäftigten mit 46 Prozent auch die größte Gruppe der Unternehmen in der Branche. Ferner haben 26 Prozent der Einzelhandelsunternehmen lediglich 3-5 Beschäftigte und weitere 22 Prozent 6-19 Beschäftigte. Die Gruppe der Unternehmen im Einzelhandel, die 20 und mehr Beschäftigte haben, ist mit nur 6 Prozent die kleinste. Damit haben im Ergebnis 94 Prozent der Einzelhandelsunternehmen weniger als 20 Beschäftigte.

Die kleinste Gruppe mit mehr als 20 Beschäftigten erwirtschaftet 79 Prozent des gesamten Umsatzes der Branche. Die Gruppe der Einzelhandelsunternehmen mit 1-2 Beschäftigten erwirtschaftet 4 Prozent, die Gruppe mit 3-5 Beschäftigten 5 Prozent und die Gruppe mit 6-19 Beschäftigten 12 Prozent des Branchenumsatzes.

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Anteil der Zeitarbeit im Einzelhandel

Nach Angaben der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/17679, 06.03.2020) machten die Zeitarbeitnehmer in Deutschland zuletzt 0,7 Prozent aller Beschäftigten im Einzelhandel aus. Damit lag der Anteil der Zeitarbeitnehmer an den Beschäftigten im Einzelhandel deutlich unterhalb des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts über alle Branchen hinweg (2019: 1,3 Prozent). Die Werte sind zudem sowohl im Einzelhandel als auch in der Gesamtwirtschaft über die letzten 10 Jahren sehr stabil und variieren nur minimal.

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