Rückbau von Fußgängerzonen

Beim Rückbau der Fußgängerzonen müssen zwei Zielrichtungen getrennt betrachtet werden. Zum einen der Rückbau als Umwidmung um motorisierten Verkehr wieder vor den Geschäften zu ermöglichen. Zum anderen die Umwidmung der Straßen in Bereichen, die stark vom Leerstand geprägt sind.

Es stellt sich demnach die Frage, ob dieser Rückbau zu einer städtebaulich definierten Geschäftsstraße erfolgen kann/soll, oder ob der Rückbau zukünftig keine Handelslage mehr abbilden kann/soll. Dies sind unterschiedliche städtebauliche Herausforderungen, die die Planung und das zukünftige Straßenbild prägen werden.

Der Rückbau von Fußgängerzonen wird mittlerweile bundesweit stärker diskutiert. Dies hat auch mit der Empfehlung von Experten und der „Salonfähigkeit“ des Themas zu tun:

http://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/21681094_Neue-Debatte-ueber-Fussgaengerzonen.html

Am stärksten wird das Thema in den hochverdichteten Städten und Regionen diskutiert, die im Einzelfall besonders starke Abwanderungstendenzen aufweisen.  Daher verwundert es nicht, dass z.B. in Herten, Witten, Hemer, Remscheid. Oberhausen, Mönchengladbach, und Wanne-Eickel eine offene Diskussion entstanden ist:

https://www.derwesten.de/politik/staedte-pruefen-rueckbau-der-fussgaengerzonen-id12078171.html

http://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Werne/Ist-die-Fussgaengerzone-ein-Auslaufmodell-815209.html

https://www.nrz.de/staedte/oberhausen/kaufleute-fordern-klarheit-id305952.html

http://www.wz.de/lokales/moenchengladbach/hauptstrasse-rettet-sie-die-freie-fahrt-1.458025


Daneben wird auch in ohnehin dünn besiedelten Gebieten mit moderaten Abwanderungstendenzen seit Jahren über den Rückbau der Fußgängerzonen diskutiert:

https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/autos-in-der-fussgaengerzone-id2157736.html

https://mobil.nwzonline.de/nordenham/zaehes-ringen-um-die-verkehrsfreigabe_a_6,1,1848935564.html


Erschwert werden die Diskussionen durch Zweckbindungsfristen, die durch Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Förderung durch Städtebauförderung entstanden sind. Hier droht die Rückzahlung der Gelder.


Dabei haben die Fußgängerzonen in dem überwiegenden Anteil der Kommunen auch in Zukunft eine Berechtigung, da diese neben der Versorgungsfunktion, eine soziale Funktion (Treffpunkt) haben sowie imagebildend wirken:

https://www.irb.fraunhofer.de/bauforschung/baufolit/projekt/Wirtschaftsstandort-Innenstadt-Voraussetzungen-und-Erfolgsfaktoren-f%C3%BCr-Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerzonen-als-Standort-f%C3%BCr-den-mittelst%C3%A4ndischen-Einzelhandel-in-Klein-und-Mittelst%C3%A4dten-Bayerns/20040956?local=en

https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2008082723479/1/DissertationBernhardNeuhoff.pdf

Der Rückbau gestaltet sich in einigen Kommunen jedoch als schwierig, da ein Großteil der Fußgängerzonen mit Städtebaufördermittel (teil-)finanziert worden sind. Diese Städtebaufördermittel haben eine mehrjährige Zweckbindungsfrist, so dass bei einem vorzeitigen Rückbau auch eine Rückzahlung der Städtebaufördermittel anstehen würde. Dies kann eine Anpassung an neue Marktverhältnisse erschweren.