Keine Übertragung des Entsenderechts auf den grenzüberschreitenden Transport

Berlin, 28.06.2018 – Am 04.07.2018 wird das Europäische Parlament über die sozialen Elemente des ersten Mobilitätspakets abstimmen. Das Ergebnis wird den Straßengüterverkehrsmarkt in der EU für viele Jahre entscheidend prägen.

Die deutschen Verbände

– Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
– Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
– Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)
– Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK)
– Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL)
– Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV)
– Handelsverband Deutschland (HDE)

wollen das Reformvorhaben der Europäischen Kommission konstruktiv begleiten.

In einem gemeinsamen Positionspapier bitten die Verbände das Plenum des Europäischen Parlaments daher dringend darum, den im TRAN-Ausschuss am 04.06.2018 bereits erzielten Kompromiss zur Anwendung der Vorschriften der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Verkehrssektor jetzt zu unterstützen und das Entsenderecht

– nicht auf den grenzüberschreitenden Transport zu übertragen,
– sondern auf Transporte gebietsfremder Unternehmen im Inland (Kabotage) zu begrenzen.

Das Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.

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