Digitaler Euro/Stable Coins

Themenkachel digitaler euroZahlungsverkehr auf einer Seite: Hintergründe und HDE-Position zum Digitalen Euro

 

Hintergrund

  • Der Handel befindet sich wie kaum eine andere Branche im digitalen Wandel. Geschäftsprozesse sowohl online als auch zunehmend im stationären Bereich werden bereits mobil abgewickelt. Dazu gehören auch praktikable und digitale Bezahlprozesse.
  • Bitcoins und anderes Kryptogeld haben sich bislang zwar als Zahlungsmittel nicht durchsetzen können. Pläne des Diem-Konsortiums (ehemals Libra) zeigen aber, dass bestimmte Formen von digitalem Bargeld auf Nachfrage stoßen könnten.
  • Stable Coins wie DIEM sind Krypto-Zahlungsmittel, die im Unterschied zu Bitcoins auf der Einlage realer Werte beruhen und können auch im Handel interessant werden, wenn Wertschwankungen eliminiert werden.
  • Allerdings sind diese privat geschaffenen Währungen immer einer bestimmten Regulatorik unterlegen, die nicht von Staaten, sondern von privaten Organisationen geschaffen wurden. Damit ist immer ein bestimmtes Risiko verbunden.

Aktuelle Lage

  • Der HDE hat sich bereits seit 2008 für eine digitale staatliche Bezahlart eingesetzt und dies 2019 in einer Position zum digitalen Euro erneut verdeutlicht: https://einzelhandel.de/12471
  • Big-Tech-Unternehmen sind im Begriff, sich in die Zahlungsprozesse einzuklinken. Dabei geht es neben dem Erzielen von Erträgen insbesondere um die Datengewinnung („Gatekeeper“-Funktion).
  • Um den Entwicklungen der verstärkten Einflussnahme der Akteure in der digitalen Welt etwas entgegensetzen zu können und aus geopolitischen Überlegungen zur Unabhängigkeit will die Politik tätig werden. Sowohl Handel als auch Verbrauchern sollten Mittel an die Hand gegeben werden, mit denen sie weitgehend außerhalb der Einflussbereiche der Big-Techs und außereuropäischen Regierungen agieren können.
  • Die EZB hat im Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro eingeleitet, um zentrale Fragen zur Gestaltung und Verbreitung des digitalen Euros zu klären. Eine Entscheidung zur Umsetzung soll im Herbst 23 fallen, eine begleitende Gesetzgebung soll bereits im zweiten Quartal 2023 beginnen.
  • Derzeit wird die Umsetzung einer „Retail-Variante“ des D€ geprüft, mit der Verbraucher P2P-, POS- und Onlinezahlungen tätigen können sowie Zahlungen an den Staat und vom Staat erhalten sollen. In de EZB-begleitenden Gremien „Rulebook Development Group“ und „Digital Euro Market Advisory Group“ hat EuroCommerce einen Experten entsandt.

HDE-Position

  • Der HDE setzt sich für die Einführung eines digitalen Euro ein und verbindet dies mit bestimmen Anforderungen an die Ausgestaltung. Insbesondere die einfache und mehrwertstiftende Anwendbarkeit bei Verbrauchern und Akzeptanzstellen steht im Vordergrund. Der HDE sieht in einem digitalen Euro wesentliche Vorteile, um eine effiziente Zahlungsabwicklung auch in zunehmend digitaler Umgebung zu erhalten ohne dem Einfluss internationaler privater Akteure zu unterliegen
  • Der eEuro kann die Anforderungen von Bargeld mit den Möglichkeiten des digitalen Handelns vereinen. Im Unterschied zu etablierten unbaren Verfahren und den neuen Initiativen wie Diem oder Bitcoin kann eine staatliche digitale Währung mehr Unabhängigkeit von zentralen Systembetreibern wie den Kreditkartenorganisationen und Bitcoin- bzw. Stable coin-basierten Anbietern bieten und Effizienzvorteile bringen. Für Handel und Verbraucher ist es wichtig, ein Geschäft sicher, effizient und datensparsam auf Basis einer stabilen Währung abzuschließen. Dazu kann der digitale Euro beitragen.
  • Mit der Herausgabe von staatlich reguliertem digitalen Geld könnten sich erhebliche positive Effekte ergeben: Mehr Transaktionen und Käufe führen unmittelbar zu positiven volkswirtschaftlichen Einkommenseffekten. Die Abhängigkeit von globalen Zahlungssystemen wird verringert. Umfangreiche Abfragen personenbezogener Daten im Vorfeld einer Zahlungstransaktion können entfallen. Das Eurosystem hat mit der Ausgabe digitaler Euro eine marktgetriebene statt eine nur gesetzlich erzwungene Chance, die Geldwirtschaft aktiv in der eigenen Hand zu behalten.
  • In der Diskussion um den Status eines staatlichen Zahlungsmittels sieht der HDE eine Parallelität zum Bargeld. Zwar könne grundsätzlich ein Annahmezwang festgeschrieben werden, jedoch solle das Recht der Vertragsfreiheit – wie beim Bargeld – eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Akzeptanz ermöglichen.

 >> Weitere Informationen: Fragen und Antworten zum digitalen Euro

 

Alle One-Pager zum Thema Zahlungsverkehr finden Sie hier... auch als PDF-Datei.

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Ansprechpartner:

Ulrich Binnebößel
Tel.: 030 / 72 62 50 - 62
Fax: 030 / 72 62 51 - 88
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