Einzelhandelsgeschäfte müssen nicht jede Banknotenstückelung akzeptieren

Auf Anfrage teilt die Deutsche Bundesbank hierzu mit:
Nach deutschem Zivilrecht gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. Folglich ist es den Vertragsparteien auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Daher verstößt es  nach Aussage der Deutschen Bundesbank  nicht gegen geltendes Währungsrecht, wenn Einzelhandelsgeschäfte bestimmte Banknotenstückelungen nicht akzeptieren. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit das öffentliche Recht, wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.

Eine andere Frage ist sicherlich, ob ein solches Verhalten von Seiten des Einzelhandels besonders kundenfreundlich ist.

 

Weitere Informationen: Häufig gestellte Fragen zu Euro-Banknoten, Bundesbank-Webseite