HDE-Stellungnahme zur Umsetzung der zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Stellungnahmen zum aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Teil der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSDII).
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir eine gesonderte Stellungnahme zu §2 Absatz 1 Nr. 2 (Behandlung der Zentralregulierer) der aufsichtsrechtlichen Vorschriften angefertigt, die eine tiefergehende Begründung zu diesem Punkt enthält.

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Ansprechpartner:

Ulrich Binnebößel
Tel.: 030 / 72 62 50 - 62
Fax: 030 / 72 62 51 - 88
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