HDE legt dem Bundeswirtschaftsministerium eine Stellungnahme zur GWB-Novelle vor

Der Bundeswirtschaftsminister hat vor rund zwei Wochen den Entwurf eines 9. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-ÄndG) veröffentlicht (vgl. Anhang).

Der Gesetzentwurf enthält folgende Eckpunkte:

  • Umsetzung der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie,
  • Neuregelung der Konzernhaftung im Fall von Umstrukturierungen,
  • Legalisierung von Hard-core-Kartellen im Bereich der Presseverlage,
  • Anpassung der Regelungen zur Fusions- und Missbrauchskontrolle an die digitalen Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf zweiseitige Märkte und
  • noch nicht konkretisierte Änderungen und Entfristung der Vorschriften zur Missbrauchskontrolle ("Anzapfverbot" und Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis).

Der HDE hat zu dem Referentenentwurf eine Stellungnahme (vgl. Anhang) erstellt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übersandt.

Der HDE kritisiert in der Stellungnahme die Tatsache, dass der Gesetzgeber abermals darauf verzichtet, überfällige Reformen des Kartellrechts in Angriff zu nehmen und Regelungen im GWB mit wettbewerbsbeschränkender Wirkung weiter aufrechterhalten werden sollen. Entschieden abgelehnt werden vom HDE die Pläne, stattdessen sowohl das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile gemäß § 20 Abs. 2 GWB als auch das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis nach § 20 Abs. 3 S. 2 GWB zu überarbeiten, zu verschärfen und zu entfristen. Die geplante unbeschränkte Legalisierung der Kartellbildung bei Presseverlagen lehnt der HDE ebenfalls entschieden ab. Der HDE bedauert, dass die konkrete Umsetzung der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie im Referentenentwurf nicht immer geeignet ist, für die Unternehmen die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere beispielhaft für den Unternehmensbegriff, der eindeutig definiert werden sollte.

Die Beschlussfassung im Bundeskabinett ist für August 2016 geplant. Das parlamentarische Verfahren soll nach der Sommerpause im September beginnen. Das Gesetz soll möglichst noch Ende 2016 in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. jur. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Telefon: 030/726250-46
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