Mit Blick auf den heute von der EU-Kommission vorgestellten Gesetzesentwurf zu Instant Payments bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Unterstützung für die Modernisierung des Zahlungssystems der EU.
Die girocard ist in Deutschland inzwischen das Zahlungsmittel Nummer Eins. Mit über 6 Mrd. Transaktionen jährlich wird inzwischen 42,4 Prozent des Umsatzes über das girocard-Verfahren getätigt. Hinzu kommen ca. 6 Prozent mit dem ebenfalls auf der Karte verfügbaren elektronischen Lastschriftverfahren ELV.
Die Einführung des digitalen Euro ist aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) ein logischer und notwendiger Schritt. Das machte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in dieser Woche auch beim Zahlungsverkehrsforum der Deutschen Bundesbank deutlich: „Es ist Zeit, sich um eine digitale Ergänzung des Bargeldes Gedanken zu machen. Die Handelswelt wird vielfältiger und digitaler. Daher ist eine staatlich autorisierte digitale Währung der nächste Schritt.“
Rund einen Monat nach dem großflächigen Ausfall vieler Zahlungsterminals im Einzelhandel wird die Dimension der technischen Probleme deutlich: Nach einer Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 800 Handelsunternehmen waren 22 Prozent der Befragten von den Ausfällen betroffen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) sehen den Verkauf von Gutscheinen und Geschenkkarten auf Basis von E-Geld durch den aktuellen Entwurf zur Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäschevorschriften in Gefahr. Die diskutierten neuen Vorgaben würden in der Praxis dazu führen, dass bei jedem Kauf eines E-Geld-Produktes die Identität des Kunden erfasst werden müsste.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert die Kreditwirtschaft in Deutschland und Europa auf, die längst überfällige, vollständige Umsetzung der Echtzeitüberweisung anzugehen. Auch mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des SEPA-Instant Payment Standards (SCT Inst) führt Instant Payment ein Schattendasein.
Am 17. September stimmte der Bundesrat einer Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) zu. Darin enthalten ist eine Anpassung des Paragrafen zum sogenannten Ad Hoc-Laden, der vorschreibt, dass auch ohne Vertrag über diverse Ladestrom-Anbieter ein spontanes Aufladen an öffentlichen Ladesäulen möglich sein muss.
Angesichts aktueller Trends im Zahlungsverkehr warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) davor, das Zahlungsmittel Bargeld und den dahinterstehenden Bargeldkreislauf zu vernachlässigen.
Das gestern vorgestellte Regulierungspaket der EU-Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche kann zu klaren Bestimmungen und Vorgaben für ganz Europa beitragen.
Ulrich Binnebößel
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