Der HDE spricht sich für die Schaffung einer europäischen Instant-Payment Infrastruktur aus. Die Kreditwirtschaft ist in der Pflicht, eine zeitgemäße Echtzeitverarbeitung von Zahlungen zu etablieren und sollte die notwendigen Investitionen als Beitrag zur Zukunftssicherung der Geschäftsmodelle sehen.
HDE-Position zur Schaffung von Single-Sign-On-Lösungen zur Abwicklung sicherer Kaufabschlüsse und Zahlungen
Der Handelsverband Deutschland HDE und der Prepaid Verband Deutschland e.V. (PVD), Branchenverband der Prepaid- und E-Geld-Industrie, setzen sich für eine sichere, verbraucherfreundliche und wirtschaftlich angemessene Lösung bei der geplanten Identitätsprüfung von Prepaid-Mobilfunknutzern ein. Hierbei ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Erhebung und Prüfung der Identität des Nutzers stattfindet.
Die EBA sollte bei der Schaffung der regulatorischen technischen Standards Freiräume für die Entwicklung praktischer Zahlungsinstrumente für den Einzelhandel lassen. Die Zahlungsdiensterichtlinie lässt diesen Freiraum und ermöglicht die Definition entsprechender Ausnahmen. Die starke Authentifizierung sollte dabei ausschließlich für Transaktionen mit unkalkulierbar hohem Risikoniveau vorgegeben werden. Alltägliche Transaktionen im Einzelhandel zählen aus Sicht des HDE nicht zu den vom Gesetzgeber gemeinten Fällen. Insbesondere am PoS sieht der HDE keine Notwendigkeit der starken Authentifizierung elektronsicher Zahlungen, wenn andere Möglichkeiten der Risikobeherrschung genutzt werden können.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) empfiehlt im Rahmen der nationalen begleitenden Maßnahmen die Umsetzung folgender optionaler Regelungen bzw. Klarstellungen zur EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Eine Stellungnahme (Anhang) wurde dem Bundesfinanzministerium übersandt.
Ulrich Binnebößel
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