Mit dem Zollkodexanpassungsgesetz hat der Gesetzgeber die 110,-Euro-Grenze, bis zu der keine Lohnversteuerung bei Betriebsveranstaltungen erfolgt, erstmals in § 19 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Bislang waren die lohnsteuerlichen Folgen von Betriebsveranstaltungen lediglich Gegenstand von Erlassen der Finanzverwaltung.
Am 18. Februar 2015 haben der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft zur Anwendungspraxis der Finanzverwaltung bzgl. der Einlagenrückgewähr-Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG Stellung genommen. Auslöser waren im Dezember 2014 auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern eingestellte Informationen zur Notwendigkeit einer gesonderten Feststellung auch für den Fall reiner Nennkapitalauskehrungen.
Am 5. Februar 2015 haben der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft zum Vorschlag des Bundesfinanzministeriums für ein Organschaftsmeldeverfahren in der Umsatzsteuer Stellung genommen.
Der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft kommentieren in ihrer Stellungnahme vom 5. Februar 2015 den Diskussionsentwurf von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.