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Die Landesverbände

Aufgaben und Ziele

Die Landesverbände vertreten die Interessen des Einzelhandels gegenüber dem Gesetz- und Verordnungsgeber auf der Ebene der jeweiligen Bundesländer, den Parteien, Behörden und in der Öffentlichkeit. Sie sind die kompetenten Gesprächspartner für die anderen Wirtschaftsstufen. Außerdem koordinieren sie die Arbeit der ihnen angeschlossenen Regionalverbände.

Außer ihren Vertretungs- und Repräsentationsaufgaben gegenüber den Institutionen auf der Landesebene nehmen sie die Funktion von Tarifträgerverbänden wahr. Hier wird also jedes Jahr mit den Gewerkschaften um die Lohn- und Gehaltstarife gerungen und in größeren Abständen um die Inhalte des Manteltarifvertrages. Die Landesverbände bilden zu diesem Zweck Tarif- und Verhandlungskommissionen, in denen sich die Struktur und die Vielfalt des Einzelhandels widerspiegelt.

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Die Regionalverbände

Aufgaben und Ziele

Das Fundament der deutschen Einzelhandelsorganisation bilden flächendeckende Regionalverbände mit ihren Geschäftsstellen vor Ort. Sie richten sich nach bestimmten Größenkriterien aus, um ihre Leistungsfähigkeit für die Mitgliedsunternehmen zu garantieren. Das Einzelhandelsunternehmen begründet in der Regel seine Mitgliedschaft beim jeweiligen Regionalverband und zahlt auch dort seinen Beitrag. Es ist damit gleichzeitig in die gesamte Einzelhandelsorganisation eingebunden.

Der Regionalverband ist für seine Mitgliedsunternehmen der zuständige und kompetente Ansprechpartner in allen sachlichen und fachlichen Fragen. Diese unmittelbare Nähe zum Mitglied ist eine der großen Stärken der deutschen Einzelhandelsorganisation und hält sie lebendig, modern und flexibel. Über direkte Informationswege gelangen Meinungen und Stimmungen aus Mitgliederkreisen unmittelbar und schnell in die Verbandsspitze.

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