Der Bundeswirtschaftsminister hat vor rund zwei Wochen den Entwurf eines 9. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-ÄndG) veröffentlicht (vgl. Anhang).
Anfang 2016 ist die Versicherungsvertriebs-Richtlinie (EU 2016/97) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umsetzen. Vorgesehen ist eine Mindestharmonisierung, der nationale Gesetzgeber kann also über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Die Bundesregierung will die Umsetzung in nationales Recht noch vor der Bundestagswahl im Jahr 2017 abschließen.
Die Europäische Kommission hatte am 9. Dezember 2015 zwei Vorschläge für EU-Richtlinien zur Harmonisierung einzelner Aspekte des Vertragsrechts im Online-Handel in Bezug auf (1) den Vertrieb von Sachgütern und (2) die Bereitstellung digitaler Inhalte präsentiert.
Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung den beigefügten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Der Regierungsentwurf entspricht weitgehend dem Ihnen bereits bekannten Referentenentwurf. Auf folgende Änderungen möchten wir Sie gleichwohl aufmerksam machen:
In jüngster Zeit ist von Herstellerseite die Auffassung vertreten worden, ein Händler verhalte sich kartellrechtswidrig, soweit er einen Hersteller darauf hinweise, dass das Herstellerprodukt am Markt unter Preisdruck geraten sei und der Hersteller daher aufgefordert werde, diese Situation im Rahmen der Verhandlungen über den Einkaufspreis zu berücksichtigen, in dem er die preisliche Wettbewerbsfähigkeit durch Zugeständnisse bei der Höhe der Herstellerabgabepreise wieder herstelle. Zu dieser Frage hat der HDE nun ein Positionspapier vorgelegt.
Der HDE hat zu der vom BMJV vorgeschlagenen Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Stellung genommen. Kern dieses Teils des Gesetzentwurfs ist eine Regelung, nach der der Verkäufer künftig verpflichtet ist, im Falle eines Mangels an einer zwischenzeitlich eingebauten oder veränderten Sache die Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau bzw. für die Wiederherstellung einer vorherigen Veränderung der Sache verschuldensunabhängig zu tragen.
Der HDE lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung insoweit ab,
Der HDE hat gerade eine Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vorgelegt. Damit unterstützt er die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung der Bundesregierung, in der Insolvenzordnung einen angemesseneren Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und den insolvenzanfechtungsrechtlichen Anspruchsgegnern zu schaffen. Die Einzelhändler werden derzeit nämlich durch die bestehende Praxis der Insolvenzanfechtung aus verschiedenen Gründen unverhältnismäßig belastet.
Am 15.9.2015 wurde der Referentenentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes veröffentlicht. Der HDE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Nach Ansicht des HDE bedarf der Entwurf insgesamt einer Überarbeitung. Angesichts einer Richtlinienumsetzungsfrist bis zum 31.12.2015 hat der HDE angeregt, die Regelungen hierzu, die weitgehend unproblematisch sind, von den anderen Gesetzesteilen abzutrennen, um Zeit für eine ausführliche Diskussion der vielen zu berücksichtigenden Aspekte im Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen.