Nach einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2011 (Portalmeldung vom 30. Juni 2011) ist der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher verpflichtet, die Kosten für den Ausbau einer mangelhaften Sache und den Einbau der Ersatzsache zu tragen oder diese Arbeiten selbst vorzunehmen, soweit der Verbraucher den Einbau der Kaufsache gutgläubig vor Auftreten des Mangels vorgenommen hat. Die Koalitionsfraktionen planen hierzu Anpassungen im Gewährleistungsrecht des BGB.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz und die Justizministerkonferenz haben eine Projektgruppe zu verschiedenen Aspekten des Gewährleistungsrechts eingesetzt. Die Projektgruppe hat ein Arbeitspapier vorgelegt, zu dem der HDE eine Stellungnahme abgegeben hat.
Im September 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dem HDE den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb übersandt.
Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes vorgelegt. Kern des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches im Unterlassungsklagegesetz für Verstöße gegen „Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten“, § 2 Nr. 11 UKlaG-E.
In dieser Woche wird am Freitag, 9. Mai 2014, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in erster Lesung im Bundestag beraten und damit das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag eröffnet.
Der HDE hat ein Positionspapier zum Vorhaben der Bundesregierung, Verbraucherverbände zur Abmahnung von allen Datenschutzverstößen zu befähigen, vorgelegt. Darin wird herausgestellt, warum der Handel das Vorhaben ablehnt:
Der HDE hat ein Positionspapier zum Verbraucherleitbild vorgelegt. Anlass ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach die Regierungsfraktionen ihrer Politik in der neuen Legislaturperiode ein „differenziertes Verbraucherbild“ zugrunde legen wollen.
Im Rahmen der politischen Debatte in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie und dem hierzu vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf besteht mitunter Unkenntnis im Hinblick auf die bestehende Rechtslage und die realistischen Auswirkungen einer vom HDE befürworteten Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben.
Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (vgl. Anhang), mit dem die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, hat der HDE dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme vorgelegt.