Einfacher Ladendiebstahl
Seit 1997 war die Zahl der einfachen Ladendiebstähle kontinuierlich rückläufig. Ausgehend von einem immer noch hohen Niveau ist die Zahl der einfachen Ladendiebstähle von 2013 bis 2015 aber um rund 9 Prozent angestiegen. Erfreulicherweise sind die Zahlen von diesem sehr hohen Niveau in den Jahren 2016 bis 2019 zurückgegangen. Sie liegen nun mit rund 303.000 Delikten um knapp 10 Prozent unter den Werten des Jahres 2013. Wegen der hohen Dunkelziffer von 98 Prozent ist aber davon auszugehen, dass im Jahr 2019 tatsächlich immer noch rund 15 Mio. einfache Ladendiebstähle verwirklicht wurden.
Schwerer Ladendiebstahl
Ein schwerer Ladendiebstahl wird z. B. verwirklicht, wenn der Dieb bei der Tat eine Waffe bzw. ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder als Mitglied einer Bande agiert. Der Anstieg dieser besonders schweren, mit Gefahren für die Beschäftigten verbundenen und mit hoher krimineller Energie ausgeführten Taten ist mit rund 28 Prozent seit 2013 sehr problematisch, auch wenn die Zahlen kurzzeitig rückläufig waren. Es wird vermutet, dass ein Viertel der Ladendiebstahlsdelikte bandenmäßig und im Rahmen der organisierten Kriminalität ausgeführt wird. Häufig bleiben der Polizei kriminelle Strukturen aber verborgen und auch schwere Delikte ungesühnt, weil die Täter überregional und technisch gut ausgestattet vorgehen, die Staatsanwaltschaft bei aufgedeckten Einzeltaten die Strafverfahren einstellt, keine hinreichende Vernetzung der Behörden besteht und Untersuchungshaft zur Ermöglichung weiterer Ermittlungen nicht angeordnet werden kann.
Aufklärungsquoten
Während die Zahl der Ladendiebstähle im vergangenen Jahr gesunken ist, konnten 2019 die Aufklärungsquoten bei einfachen und schweren Ladendiebstahl nicht signifikant verbessert werden sondern sind im Vorjahresvergleich sogar leicht rückläufig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die statistisch ausgewiesene verhältnismäßig hohe Aufklärungsquote auf die Selbsthilfe der Einzelhändler zurückzuführen ist. Wie in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2016 eingeräumt wird, werden die statistisch erfassten Ladendiebe „bei Anzeigenerstattung in der Regel (vom Einzelhändler) gleich mitgeliefert“. Soweit dies dem Einzelhändler nicht möglich ist, wird in der Praxis häufig auf eine Strafanzeige verzichtet, da eine Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden in der Realität ohnehin nicht stattfindet und die Anzeigenerstattung damit nur Bürokratie verursacht, aber keine Aussicht auf Erfolg bietet. Daraus ergibt sich die hohe Dunkelziffer von ca. 98 Prozent. In der Realität liegt die Aufklärungsquote daher bei unter 2 Prozent der vollendeten Taten.