Bundesrat: HDE unterstützt NRW-Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten

Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) den Entschließungsantrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes diesen Freitag im Bundesrat.

„Das Leitbild des Acht-Stunden-Tages im heutigen Arbeitszeitgesetz passt nicht mehr in eine digitalisierte Arbeitswelt mit Smartphones und Tablets. Es ist deshalb richtig und wichtig, Möglichkeiten zu schaffen, die Arbeitszeit im Laufe der Kalenderwoche flexibler nach den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verteilen zu können“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Dabei verändert sich das Arbeitszeitvolumen insgesamt nicht. Der HDE unterstützt deshalb insbesondere das Ziel des Antrags im Bundesrat, im Rahmen der Vorgaben des EU-Rechts einen Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Für keine gute Idee hält der HDE allerdings den vorgesehenen Tarifvorbehalt für eine solche Regelung. Schließlich sollten alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der neuen Flexibilität profitieren.

Auch die im Antrag aus NRW geforderte Verkürzung der im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit befürwortet der HDE. „Die aktuellen Beschränkungen passen nicht mehr in die heutige Zeit, in der Arbeitnehmer etwa nach dem Elternabend noch E-Mails von zu Hause beantworten wollen oder in internationalen Konzernen über Zeitzonen hinweg an gemeinsamen Projekten arbeiten“, so Sanktjohanser weiter. Von diesen Vorgaben kann zwar bereits heute in Tarifverträgen abgewichen werden. Anders als es das EU-Recht vorgibt, ist diese Abweichungsmöglichkeit aber in Deutschland noch an weitere Voraussetzungen geknüpft. So darf die tägliche Ruhezeit nur um bis zu zwei Stunden gekürzt werden und dies auch nur dann, wenn insbesondere die Art der Arbeit dies erfordert. Der nationale Gesetzgeber hat die Abweichungsmöglichkeiten bei der täglichen Ruhezeit in Tarifverträgen damit erheblich strenger ausgestaltet, als dies nach EU-Recht erforderlich wäre. Der HDE plädiert deshalb für die Streichung dieser zusätzlichen Beschränkungen, die die Kreativität der Sozialpartner unnötig einschränken.