Mindestlohngesetz: HDE unterstützt Antrag der FDP zum Bürokratieabbau

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Initiative der FDP zur Vereinfachung der Mindestlohndokumentation.

Ein entsprechender Antrag soll morgen im Bundestag diskutiert werden. Demnach soll die Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung für geringfügig Beschäftigte nach dem Mindestlohngesetz auf die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz benannten Branchen reduziert werden. Derzeit gilt diese Dokumentationspflicht für alle Arbeitgeber unabhängig von der Branche und umfasst den Beginn, das Ende sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Umsetzung der FDP-Forderung würde zu einer erheblichen Bürokratieentlastung für den Einzelhandel führen, da die Branche, in der aktuell in Deutschland rund 800.000 geringfügig Beschäftigte tätig sind, nicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt ist.

„Die Verpflichtung zur Arbeitszeitdokumentation im Mindestlohngesetz hat für die Arbeitgeber zu einem unverhältnismäßigen Zuwachs an Bürokratie geführt. Vor allem die vielen kleinen und mittelständischen Handelsunternehmen sind in besonderem Maße betroffen, da es dort zumeist keine elektronische Arbeitszeiterfassung gibt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Vorschläge, wie etwa die Beschränkung der Arbeitszeitdokumentation auf die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Verlängerung der Aufzeichnungsfrist auf einen Monat, wären ein spürbarer Beitrag zur Bürokratieentlastung“, so Genth weiter.

Der Antrag wird diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten. Danach soll er unter anderem an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.