Gesetz gegen Abmahnungen: HDE fordert schnelle Einigung

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine schnelle Einigung des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Inneren, für Bau und Heimat um den Abmahnmissbrauch einzudämmen.

„Der Gesetzentwurf des Justizministeriums geht in die richtige Richtung. Gegen die für viele Händler sehr teuren Abmahnungen von spezialisierten Anwaltskanzleien und unseriösen Verbänden, die gar kein tatsächliches Interesse an einer Verfolgung des behaupteten Rechtsverstoßes haben sondern nur Gebühren und Aufwendungsersatzansprüche generieren wollen, muss rasch und entschlossen vorgegangen werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nachdem der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für ein solches Gesetz seit über einem halben Jahr wegen Unstimmigkeiten mit dem Wirtschafts- und dem Innenministerium auf Eis liegt, macht der HDE nun Druck. Die Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Frage, ob Datenschutzverstöße abgemahnt werden können, dürften kein Grund sein, das Gesetzgebungsverfahren noch weiter hinauszuzögern.

Als Kompromiss schlägt der HDE vor, dass zumindest die wirtschaftlichen Anreize, Abmahnungen wegen Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten auszusprechen, reduziert werden sollen. Das könne erreicht werden, wenn die Abmahner vom betroffenen Unternehmer kein Geld mehr für ihre Aufwendungen in Zusammenhang mit der Abmahnung und im Fall eines erneuten Verstoßes keine Vertragsstrafenzahlung - die heute häufig mehrere tausend Euro beträgt - verlangen dürften. Damit würden die Risiken für Unternehmer, wegen unvorhersehbarer und unbeabsichtigter Verstöße gegen die Informationspflichten nach der DSGVO wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, deutlich reduziert. Genth: „Gerade kleine und mittelständische Händler haben mit dem Online-Handel ein zusätzliches und häufig existenzsicherndes wirtschaftliches Standbein gefunden. Durch den Missbrauch der Abmahnmöglichkeiten drohen diese wieder vom Markt verdrängt zu werden.“ Das sei im Ergebnis nicht nur für die Händler, sondern auch für die Verbraucher schlecht: Denn ein Online-Handel mit intensivem Wettbewerb führe zu einer größeren Angebotsvielfalt und damit im Ergebnis zu sinkenden Preisen.

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